Die wichtigsten 10 Kinderrechte
Alle Kinder und Jugendlichen haben Rechte. Diese sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Auch Deutschland hat diesen Vertrag 1992 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Kinderrechte in unserem Land zu verwirklichen. Uns – als Kinder- und Jugendbüro – ist es ein besonderes Anliegen, Kinder stark zu machen und über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.
Die ganze UN-Kinderrechtskonvention könnt ihr euch hier durchlesen.
Hier sind die Kinderrechte in Leichter Sprache - bereitgestellt vom AWO Bundesverband e.V.
Hier möchten wir euch die 10 wichtigsten Kinderrechte kurz vorzustellen. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält insgesamt 54 Artikel.
Die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) lassen sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterteilen.
Wir beginnen mit dem Artikel 2: Gleichheit und dem Förderrecht Artikel 28: Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung.
Weitere Förderrechte der UN-Kinderrechtskonvention sind der Artikel 24: Gesundheitsvorsorge und der Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben.
Als letztes Förderrecht der UN-Kinderrechtskonvention wollen wir euch den Artikel 23: Förderung behinderter Kinder vorstellen.
Kommen wir zu unseren zwei Lieblings-Kinderrechten. Sie gehören zu den Beteiligungsrechten. natürlich meinen wir die Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens und Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit der UN-KRK.
Ein weiteres Beteiligungsrecht der UN-KRK ist der Artikel 17: Zugang zu den Medien.
Außerdem gibt es noch die Schutzrechte in der UN-KRK. Dazu gehört der Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre.
Weitere Schutzrechte aus der UN-KRK sind:
- Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
- Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
- Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
- Artikel 22: Flüchtlingskinder
- sowie Artikel 38: Schutz bei bewaffneten Konflikten
Hier findet ihr noch einmal alle 10 Kinderrechte zusammen: